Stundensatz Ortstermin / Beratungsleistung
Stundensatz Fahrzeit
Fahrtauslagen
Nebenkosten
120,00 €
120,00 € + 0,95 €/km Fahrkosten
tatsächlich entstandene Auslagen bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen, Mietwägen und Taxis
pauschal 8% des Beratungshonorars aller Aufwendungen
Honorare und Kosten zzgl. MwSt.
Ortstermine und Beratungsleistungen, einschließlich Telefonberatung und E-Mail-Kommunikation, und die Fahrzeit werden auf der Basis des gültigen Stundensatzes pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.
Beratungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfolgen nur nach Vereinbarung. Die Stundensätze erhöhen sich bei Beratungen am Samstag um 25%, an Sonn- und Feiertagen um 50%.
Sachverständigenbüro für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
Werner Strehler
Hirnstetter Weg 28
85131 Pollenfeld
0174-9235928
info@sachverständiger-strehler.bayern
Steuer-Nr.: 171/278/70284 Finanzamt Eichstätt